Brandschutzfugen
F30 – F 120 (Wände) und F30 – F 180 (Decken)
Fugendichtbänder sind zwingend erforderlich bei Fugenbewegungen über 5 Prozent.
Brandschutzfugen sind nichtbrennbare, rauchgasdichte Fugen zwischen Brandschutz-klassifizierten Bauteilen in Decken und Wänden.
Einsatz im Innenbereich. Einsatz im Außenbereich mit zusätzlichem Witterungsschutz.
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